
Die Zufriedenheit
berechtigt Parkender
steht für uns im Fokus
Selbstverpflichtung
Wir handeln eindeutig – Ihnen und Ihren Kundinnen und Kunden gegenüber
Parkraumbewirtschaftung erfordert viel Fingerspitzengefühl. Als erster Dienstleister in unserer Branche haben wir uns daher bereits 2014 einer Selbstverpflichtung unterworfen. Hierbei orientieren wir uns an den strengen Regeln der British Parking Association. Sie profitieren dabei von folgenden Vorteilen:

Klare Kulanzregelungen
Bei Vergessen der Parkscheibe stornieren wir gegen Vorlage des Kassenzettels oder entsprechenden Belegen den Vorgang
Wenn der Einkauf doch mal länger dauert
Wir helfen Ihren Kundinnen und Kunden schnell und unkompliziert weiter und stellen eine unbürokratische Stornierung des Vorgangs sicher
Kundenfreundliche Karenzzeit bei Parkzeitüberschreitung
Die Beschilderung der Parkflächen erfolgt großflächig und gut sichtbar
Einfache und schnelle Erreichbarkeit per Telefon und Mail durch unser 70-köpfiges hauseigenes Service-Center-Team (Montag bis Freitag von 8:00 – 19:00 Uhr, Samstag von 8:00 – 18:00 Uhr)
Mitarbeitende vor Ort
Kontrollen der Stellflächen durch ausschließlich fest angestelltes und regelmäßig geschultes Personal, ohne Provisionszahlung für ausgestellte Vertragsstrafen
Feste regionale Ansprechpersonen gewährleisten eine ganzheitliche Betreuung der Auftraggeber
Kostenlose Einführungsphase, um allen Beteiligten schrittweise und dialogorientiert die Möglichkeit zu geben, sich an die neue Bewirtschaftung zu gewöhnen und Eskalationen zu vermeiden
Inhouse-Forderungsmanagement
Keine Beauftragung externer Inkasso-Dienstleister
Eigene Pressestelle, die bei Anfragen unterstützt
Datenschutzorganisation stellt eine DSGVO-konforme Verarbeitung der Daten sicher