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Parkraumbewirtschaftung
Wieso wird der Parkplatz überwacht und/oder bewirtschaftet?
Immer mehr Menschen nutzen ein Fahrzeug, doch immer weniger Parkfläche steht uns vor allem in den Ballungsgebieten zur Verfügung. Trotzdem möchten wir alle mobil bleiben und nicht auf unser Fahrzeug verzichten.
Wir haben uns dieser Herausforderung angenommen und leisten einen wichtigen Beitrag zur effizienten und fairen Nutzung von Parkflächen. Denn die meisten Parkplätze, die von Autofahrerinnen und Autofahrern genutzt werden, sind kein öffentlicher Parkraum, auch wenn auf ihnen die Straßenverkehrsordnung gilt. Viele dieser Parkflächen sind Privatgrundstücke und als kostenfreie Stellfläche für Autos nicht vorgesehen.
Mit unserem Tun sorgen wir für eine faire Parkplatzregulierung und sorgenfreies Parken – im Sinne unserer Auftraggeber*innen, aber vor allem für Sie persönlich: die Autofahrinnen und Autofahrer. Denn sicherlich werden Sie sich beim Einkauf im Supermarkt, bei einem Termin im Krankenhaus oder einfach bei der Suche einer geeigneten Parkmöglichkeit auf einem gebührenpflichtigen Parkplatz über einen freien und einfach erreichbaren Stellplatz freuen.
FAQ
Häufig gestellte Fragen an uns
Die fair parken GmbH kümmert sich darum, dass Parkplätze für den Zweck genutzt werden können, für den sie der Eigentümer zur Verfügung stellt. Dafür beauftragen uns die Eigentümer der Parkplätze wie beispielsweise Supermärkte oder Fachmarktzentren. Meist gab es in der Vergangenheit hier Probleme mit Fremdparkern, die dazu geführt haben, dass die Parkplätze nicht mehr denjenigen zur Verfügung standen, für die sie der Eigentümer eingerichtet hat. Mit geschultem und qualifiziertem Personal überwachen wir im Auftrag der Parkplatzeigentümer die Einhaltung der für die jeweiligen Parkplätze geltenden Regeln. Gegen Parkplatznutzer, die gegen die deutlich sichtbar ausgeschilderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen verstoßen, werden angemessene Vertragsstrafen verhängt. Ihr Fahrzeug wurde auf einem von der fair parken GmbH betreuten Parkplatz regelwidrig abgestellt. Regelwidrig heißt, dass Sie gegen die entsprechenden Regeln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Parkplatzanbieters verstoßen haben. Diese finden Sie groß ausgeschildert und sichtbar im Einfahrtsbereich des Parkplatzes. Was viele nicht wissen: Durch Nutzung des Parkplatzes schließen Sie mit dem Parkplatzanbieter einen Vertrag ab. Bei Regelverstößen kann dann eine entsprechende Vertragsstrafe verhängt werden. Das ist selbstverständlich rechtlich geregelt. Haben Sie berechtigt geparkt und können dies nachweisen, erreichen Sie uns am besten telefonisch oder per E-Mail, gerne aber auch per Fax oder Post.
Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang die höchstrichterliche Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 18.12.2019 (Aktenzeichen XII ZR 13/19), auf Grundlage derer der Fahrzeughalter für Verstöße gegen die Parkordnung haftet, wenn er seine Fahrereigenschaft abstreitet, ohne den Fahrer zu benennen. Wir möchten Sie daher in Ihrem Sinne bitten, in solch einem Fall fair parken den konkreten Fahrer unter der Angabe der Kontaktdaten (Name und postalische Anschrift) zu benennen oder die Forderung in Höhe der von uns genannten Summe fristgemäß zu begleichen. Sollte die Zahlung bis zum genannten Datum nicht auf unser Konto eingegangen und uns kein Fahrer mitgeteilt worden sein, behalten wir uns vor, gegen den Halter zivilrechtliche Schritte einzuleiten.
Gerne kümmern wir uns um Ihr Anliegen. Laden Sie Ihren Kassenzettel unter Angabe der Vorgangsnummer und des Kennzeichens bequem online hoch, wir prüfen den Vorgang und stornieren bei berechtigtem Parken schnell und unkompliziert.
Hier geht’s zum Kassenzettel Upload: https://www.fairparken.com/kassenzettel
Wir überwachen Parkplätze im Auftrag von Handelsgruppen, Einkaufs- und Fachmarktzentren, Kliniken sowie privater Immobilieneigentümer, damit Parkplätze für den Zweck genutzt werden können, für den sie der Eigentümer zur Verfügung stellt. Denn jeder Parkplatzeigentümer möchte, dass sein Parkplatz ohne Einschränkungen für seine Kunden, Besucher, Patienten oder Mitarbeiter zur Verfügung steht.
Das können Sie selbstverständlich. Sie erreichen uns am besten telefonisch sowie per E-Mail, gerne aber auch per Fax oder Post.
Rufen Sie uns an:
(0211) 95 43 37 11
Sie erreichen uns montags bis freitags in der Zeit von 8:00 Uhr bis 19:00 Uhr
sowie samstags von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr.
Schicken Sie uns eine E-Mail:
info@fairparken.com
Faxen Sie uns:
(0211) 95 43 37 99
Schreiben Sie uns:
fair parken GmbH
Grafenberger Allee 337c
40235 Düsseldorf
Kreissparkasse Düsseldorf
IBAN: DE19 3015 0200 0002 1205 90
BIC: WELADED1KSD
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Allgemeines und Geltungsbereich:
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für den zwischen der fair parken GmbH, Grafenberger Allee 337c, 40235 Düsseldorf (nachfolgend „fair parken“) und Nutzern dieser Parkeinrichtung (nachfolgend „Nutzer“) geschlossenen Parkplatznutzungsvertrag.
2. Vertragsgegenstand und Zustandekommen des Vertrags:
2.1 Gegenstand des Vertrags ist die Nutzung der Parkeinrichtung für das Abstellen von Fahrzeugen (Pkw, Motorrädern u. Ä.) gemäß den auf den Hinweisschildern der jeweiligen Parkeinrichtung angegebenen Nutzungsbedingungen (vgl. auch Ziffer 3.1).
2.2 Gegenstand dieses Vertrags ist nicht die Bewachung und/oder Verwahrung der abgestellten Fahrzeuge oder die Gewährung sonstiger Obhutspflichten. fair parken überlässt ausschließlich den Raum für die Nutzung der Parkeinrichtung und übernimmt darüber hinaus keine weiteren Pflichten.
2.3 Der Vertrag über die Nutzung der Parkeinrichtung kommt mit deren Benutzung zustande.
3. Pflichten des Nutzers:
3.1 Der Nutzer verpflichtet sich gemäß den jeweils geltenden Nutzungsbedingungen,
3.1.1 vor Verlassen des Fahrzeugs seine Ankunftszeit auf einer handelsüblichen Parkscheibe einzustellen und diese Parkscheibe gut sichtbar im Frontbereich des Fahrzeugs hinter der Windschutzscheibe auszulegen oder
3.1.2 den Nachweis einer Parkberechtigung (Bsp.: Parkausweis, Sondergenehmigung, Kennzeichen-Registrierung) zu erbringen oder
3.1.3 einen Parkschein für die von ihm beabsichtigte Parkdauer zu lösen und hierzu das Entgelt für die entsprechende Parkdauer am Parkscheinautomat zu zahlen. Der Parkschein ist gut sichtbar im Frontbereich des Fahrzeugs hinter der Windschutzscheibe auszulegen. Alternativ können die an den Parkscheinautomaten angegebenen digitalen Bezahlmöglichkeiten (SMS- oder App-Parken) genutzt werden.
3.2 Darüber hinaus verpflichtet sich der Nutzer, sein Fahrzeug ausschließlich in hierfür vorgesehenen und ausgewiesenen Parkbuchten abzustellen sowie für den Fall, dass das Fahrzeug auf einem Behindertenparkplatz abgestellt wird, zur Auslegung eines Berechtigungsausweises zur Nutzung dieses Parkplatzes.
4. Vertragsstrafe:
4.1 Verstößt der Nutzer gegen die in Ziffer 3 genannte Pflicht zur Auslegung einer Parkscheibe, eines entsprechenden Berechtigungsausweises (Bsp.: Mitarbeiterausweis oder Behindertenausweis) oder überschreitet der Nutzer die Höchstparkdauer gemäß Ziffer 2.1, verpflichtet er sich zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 29,90 €. Die Vertragsstrafe ist fällig, wenn er
4.1.1 das Fahrzeug ohne Auslegung einer Parkscheibe abstellt, keine Ankunftszeit auf der ausgelegten Parkscheibe eingestellt hat, die Parkscheibe von außen nicht lesbar ist oder die auf der Parkscheibe eingestellte Ankunftszeit zuzüglich der auf den Hinweisschildern erlaubten Parkdauer überschritten worden ist (= Parkverstoß), es sei denn, er hat diesen Parkverstoß nicht zu vertreten;
4.1.2 das Fahrzeug abstellt, ohne einen Parkschein gelöst zu haben, der Parkschein von außen nicht lesbar ist oder die auf dem Parkschein angegebene Parkdauer überschritten hat (Parkverstoß), es sei denn, er hat diesen Parkverstoß nicht zu vertreten;
4.1.3 der verpflichtenden Auslage eines Parkberechtigungsausweises im Frontbereich hinter der Windschutzscheibe nicht nachgekommen ist oder das Fahrzeug nicht innerhalb einer der dafür vorgesehenen und ausgewiesenen Parkbuchten abgestellt hat.
4.2 Eine Vertragsstrafe in Höhe von 54,90 € ist fällig, wenn der Nutzer ohne die Auslegung eines Berechtigungsausweises auf einem Behindertenparkplatz parkt. Die Behindertenparkplätze sind gesondert gekennzeichnet.
4.3 Die Vertragsstrafe ist vom Nutzer binnen 14 Kalendertagen an das dem Nutzer von fair parken mitgeteilte Konto zu überweisen.
4.4 Erfolgt keine fristgerechte Zahlung der Vertragsstrafe, wird durch fair parken eine Halterabfrage zur Durchführung einer schriftlichen Zahlungsaufforderung durchgeführt. Die fair parken hierdurch entstehenden Kosten werden dem Nutzer pauschal mit 10,00 € zusätzlich zur erhobenen Vertragsstrafe in Rechnung gestellt. Dies gilt nicht, sofern der Nutzer nachweist, dass ein wesentlich geringer oder überhaupt kein Schaden entstanden ist. fair parken bleibt der Nachweis eines weitergehenden Schadens ausdrücklich vorbehalten.
5. Vertragsende:
Der Vertrag endet mit der Ausfahrt des Fahrzeugs aus der Parkeinrichtung, es sei denn, der Vertrag wird vorher fristlos gekündigt. Der Nutzer ist verpflichtet, das Fahrzeug nach Vertragsende unverzüglich von der Parkeinrichtung zu entfernen.
6. Verkehrsregeln:
Es gelten die Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung.
7. Haftung:
7.1 Während der Dauer dieses Vertrags haftet fair parken für Schäden, die nachweislich durch Pflichtverletzungen von ihr, ihren Angestellten oder Beauftragten verursacht wurden. fair parken haftet demnach nicht für Schäden, die allein durch Naturereignisse, andere Nutzer oder Dritte zu verantworten und insbesondere infolge Diebstahls oder durch Beschädigungen des Fahrzeugs entstanden sind. fair parken haftet für Pflichtverletzungen nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, soweit nichts anderes bestimmt ist. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet fair parken nur, wenn eine Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit (Personenschäden) oder ein Verstoß gegen wesentliche Vertragspflichten vorliegt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Erfüllung der Nutzer vertraut und vertrauen darf.
7.2 Der Nutzer haftet für alle durch ihn selbst oder seine Begleitpersonen fair parken oder Dritten zugefügten Schäden.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Allgemeines und Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für den zwischen der fair parken GmbH, Grafenberger Allee 337c, 40235 Düsseldorf (nachfolgend „fair parken“) und Nutzern dieser Parkeinrichtung (nachfolgend „Nutzer“) geschlossenen Parkplatznutzungsvertrag.
2. Vertragsgegenstand und Zustandekommen des Vertrags
2.1 Gegenstand des Vertrags ist die Nutzung der Parkeinrichtung für das Abstellen von Fahrzeugen (Pkw, Motorräder u. Ä.) gemäß den auf den Hinweisschildern der jeweiligen Parkeinrichtung angegebenen Nutzungsbedingungen. Im Zusammenhang mit den Nutzungsbedingungen ist insbesondere die vereinbarte Höchstparkdauer zu beachten..
2.2 Gegenstand dieses Vertrags ist nicht die Bewachung und/oder Verwahrung der abgestellten Fahrzeuge oder die Gewährung sonstiger Obhutspflichten. fair parken überlässt ausschließlich den Raum für die Nutzung der Parkeinrichtung und übernimmt darüber hinaus keine weiteren Pflichten.
2.3 Der Vertrag über die Nutzung der Parkeinrichtung kommt mit deren Benutzung zustande.
3. Pflichten des Nutzers
3.1 Der Nutzer verpflichtet sich,
- zur Einhaltung der Nutzungsbedingungen, insbesondere der geltenden Höchstparkdauer sowie der geltenden Nutzungszeiträume;
- bei Vorliegen einer besonderen Parkberechtigung den Nachweis einer Parkberechtigung (Bsp.: Parkausweis, Sondergenehmigung, Kennzeichen-Registrierung) zu erbringen;
- sein Fahrzeug ausschließlich in hierfür vorgesehenen und ausgewiesenen Parkbuchten abzustellen sowie
- für den Fall, dass das Fahrzeug auf einem Behindertenparkplatz abgestellt wird, zur Auslegung eines Berechtigungsausweises zur Nutzung dieses Parkplatzes.
3.2 Zur Überprüfung der Einhaltung der Nutzungsbedingungen und damit insbesondere der Einhaltung der Höchstparkdauer verpflichtet sich der Nutzer, die bildliche Erfassung seines Fahrzeugs inklusive Kfz-Kennzeichen zu ermöglichen.
4. Vertragsstrafe
4.1 Verstößt der Nutzer gegen die in Ziffer 3 genannten Pflichten, verpflichtet er sich zur Zahlung einer Vertragsstrafe. Die Vertragsstrafe ist fällig, wenn ein Verstoß gegen die in Ziffer 3 genannten Pflichten vorliegt, es sei denn, der Nutzer hat diesen Parkverstoß nicht zu vertreten.
4.2 Die Vertragsstrafe wird wie folgt bemessen:
- Überschreitung der zulässigen Höchstparkdauer
- um bis zu 30 Minuten: 29,90 €*
- von mehr als 30 Minuten: 34,90 €*
- von mehr als 60 Minuten: 39,90 €*
- Verstoß gegen den Nachweis einer Parkberechtigung: 29,90 €*/ Tag
- Verstoß gegen den Nachweis der Berechtigung zur Nutzung eines Behindertenparkplatzes: 54,90 €*/ Tag
*inkl. Umsatzsteuer
Die Höhe der Vertragsstrafe im Falle der Überschreitung der zulässigen Höchstparkdauer wird pro Tag bemessen.
4.3 Im Falle eines festgestellten Verstoßes erfolgt durch fair parken eine Halterabfrage zur Zustellung einer schriftlichen Zahlungsaufforderung.4.4 Die Vertragsstrafe ist vom Nutzer binnen 14 Kalendertagen auf das dem Nutzer von fair parken mitgeteilte Konto zu überweisen.
4.5 Im Falle einer erheblichen Behinderung des Parkbetriebs oder mehrfach wiederholter Parkverstöße kann das Abschleppen des betreffenden Fahrzeugs veranlasst werden.
Der Vertrag endet mit der Ausfahrt des Fahrzeugs aus der Parkeinrichtung, es sei denn, der Vertrag wird vorher fristlos gekündigt. Der Nutzer ist verpflichtet, das Fahrzeug nach Vertragsende unverzüglich von der Parkeinrichtung zu entfernen.
6. Verkehrsregeln
Es gelten die Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung.
7. Haftung
Während der Dauer dieses Vertrags haftet fair parken für Schäden, die nachweislich durch Pflichtverletzungen von ihr, ihren Angestellten oder Beauftragten verursacht wurden. fair parken haftet demnach nicht für Schäden, die allein durch Naturereignisse, andere Nutzer oder Dritte zu verantworten und insbesondere infolge Diebstahls oder durch Beschädigungen des Fahrzeugs entstanden sind. fair parken haftet für Pflichtverletzungen nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, soweit nichts anderes bestimmt ist. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet fair parken nur, wenn eine Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit (Personenschäden) oder ein Verstoß gegen wesentliche Vertragspflichten vorliegt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Erfüllung der Nutzer vertraut und vertrauen darf.
8. Datenschutz
Bitte beachten Sie die u.a. bei der Einfahrt und auf dem Gelände der Parkeinrichtung aushängenden Datenschutzhinweise.
1. Allgemeines und Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für den zwischen der fair parken GmbH, Grafenberger Allee 337c, 40235 Düsseldorf (nachfolgend „fair parken“) und Nutzern dieser Parkeinrichtung (nachfolgend „Nutzer“) geschlossenen Parkplatznutzungsvertrag.
2. Vertragsgegenstand und Zustandekommen des Vertrags
2.1 Gegenstand des Vertrags ist die entgeltpflichtige Nutzung der Parkeinrichtung für das Abstellen von Fahrzeugen (Pkw, Motorräder u. Ä.) gemäß den auf den Hinweisschildern der jeweiligen Parkeinrichtung angegebenen Nutzungsbedingungen.
2.2 Gegenstand dieses Vertrags ist nicht die Bewachung und/oder Verwahrung der abgestellten Fahrzeuge oder die Gewährung sonstiger Obhutspflichten. fair parken überlässt ausschließlich den Raum für die Nutzung der Parkeinrichtung und übernimmt darüber hinaus keine weiteren Pflichten.
2.3 Der Vertrag über die Nutzung der Parkeinrichtung kommt mit deren Benutzung zustande.
3. Pflichten des Nutzers
3.1 Der Nutzer verpflichtet sich, zur Überprüfung der Einhaltung der Nutzungsbedingungen und der Ermittlung der entgeltpflichtigen Parkdauer die automatisierte, kamerabasierte Erfassung seines Fahrzeugs inklusive Kfz-Kennzeichen zu ermöglichen sowie bei Vorliegen einer besonderen Parkberechtigung den Nachweis einer Parkberechtigung (Bsp.: Parkausweis, Sondergenehmigung, Kennzeichen-Registrierung) zu erbringen.
3.2 Der Nutzer verpflichtet sich ferner, vor Verlassen der Parkeinrichtung an einem dafür vorgesehenen Kassenautomaten unter Angabe seines Kfz-Kennzeichens das für die jeweilige Parkdauer anfallende Parkentgelt zu leisten. Das Verlassen der Parkeinrichtung innerhalb einer Karenzzeit von 15 Minuten nach erfolgter Einfahrt gilt nicht als Parkvorgang und löst keine Entgeltpflicht aus. Für die Ausfahrt nach erfolgter Zahlung wird ebenfalls eine Karenzzeit von 15 Minuten gewährt.
3.3 Der Nutzer hat ergänzend die Möglichkeit, das fällige Parkentgelt nachträglich innerhalb von 48 Stunden ab Verlassen der Parkeinrichtung online zu bezahlen. fair parken stellt dem Nutzer hierfür ein entsprechendes Online-Portal zur Verfügung, auf das gesondert hingewiesen wird.
3.4 Darüber hinaus verpflichtet sich der Nutzer, sein Fahrzeug ausschließlich auf hierfür vorgesehenen und ausgewiesenen Stellplätzen und innerhalb der jeweiligen Markierung abzustellen.
3.5 Für den Fall, dass das Fahrzeug in einer Sonderzone, z. B. auf einem gesondert gekennzeichneten Behindertenparkplatz oder einem Mitarbeiterparkplatz abgestellt wird, verpflichtet sich der Nutzer zur Auslegung eines Berechtigungsausweises zur Nutzung dieses Parkplatzes.
4. Vertragsstrafe
4.1 Verstößt der Nutzer gegen die in Ziffer 3 genannten Pflichten, verpflichtet er sich zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 24,90 EUR, es sei denn, er hat den Pflichten- und Parkverstoß nicht zu vertreten.
4.2 Eine Vertragsstrafe in Höhe von 54,90 EUR ist fällig, wenn der Nutzer ohne die Auslegung eines Berechtigungsausweises auf einem Behindertenparkplatz parkt.
4.3 Im Falle eines festgestellten Verstoßes und nach Ablauf der 48 Stunden Karenzzeit gemäß Ziffer 3.3 erfolgt durch fair parken eine Halterabfrage zur Zustellung einer schriftlichen Zahlungsaufforderung.
4.4 Die Vertragsstrafe ist vom Nutzer binnen 14 Kalendertagen auf das dem Nutzer von fair parken mitgeteilte Konto zu überweisen.
4.5 Im Falle einer erheblichen Behinderung des Parkbetriebs oder mehrfach wiederholter Parkverstöße kann das Abschleppen des betreffenden Fahrzeugs veranlasst werden.
5. Vertragsende
Der Vertrag endet mit der Ausfahrt des Fahrzeugs aus der Parkeinrichtung, es sei denn, der Vertrag wird vorher fristlos gekündigt. Der Nutzer ist verpflichtet, das Fahrzeug nach Vertragsende unverzüglich von der Parkeinrichtung zu entfernen.
6. Verkehrsregeln
Es gelten die Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung.
7. Haftung
7.1 Während der Dauer dieses Vertrags haftet fair parken für Schäden, die nachweislich durch Pflichtverletzungen von ihr, ihren Angestellten oder Beauftragten verursacht wurden. fair parken haftet demnach nicht für Schäden, die allein durch Naturereignisse, andere Nutzer oder Dritte zu verantworten und insbesondere infolge Diebstahls oder durch Beschädigungen des Fahrzeugs entstanden sind. fair parken haftet für Pflichtverletzungen nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, soweit nichts anderes bestimmt ist. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet fair parken nur, wenn eine Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit (Personenschäden) oder ein Verstoß gegen wesentliche Vertragspflichten vorliegt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Erfüllung der Nutzer vertraut und vertrauen darf.
7.2 Der Nutzer haftet für alle durch ihn selbst oder seine Begleitpersonen fair parken oder Dritten zugefügten Schäden.
8. Datenschutz
Bitte beachten Sie die bei der Einfahrt und auf dem Gelände der Parkeinrichtung aushängenden Datenschutzhinweise.
FAQ
Frequently asked questions
fair parken GmbH helps ensure that car parks can be used for the purpose for which their owner makes them available. The owners of the car parks, such as supermarkets or retail parks, commission us with this purpose in mind. In the past, these parties have usually had problems with third-party parkers: this means that space in these car parks was no longer available to those intended. Working on the car park owners’ behalf, we use trained and qualified personnel to monitor compliance with the rules that govern these parking spaces. Appropriate contractual penalties are imposed on car park users who violate the General Terms and Conditions clearly displayed on-site. Your vehicle was parked, in violation of the rules, in a car park supervised by fair parken GmbH. ‘In violation of the rules’ means that you violated the applicable rules contained in the General Terms and Conditions of the car park provider. These are conspicuously and visibly displayed in the entrance area of the car park. What many do not know: By using the car park, you conclude a contract with the car park provider. A corresponding contractual penalty can then be imposed for violations of the rules. Naturally, this is governed by law. If you were justified in parking there and can prove this, then we can best be reached by telephone or e-mail, but also by fax or post.
In this regard, please refer to the supreme court decision of 18 December 2019 by the German Federal Court (docket number XII ZR 13/19), which held that a vehicle owner is liable for violations of parking regulations if he or she denies having driven a vehicle and does not name the driver. In your own interest, then, in a case such as this we would ask you either to notify fair parken of the specific driver, stating the contact details (name and mailing address), or to settle the claim by the due date in the amount stated by us. If the payment has not been received in our account by the stated date and we have not been informed of any other driver, we reserve the right to initiate proceedings under civil law against the keeper of the vehicle.
We monitor car parks on behalf of retail groups, shopping and retail centres, hospitals and private property owners, so that car parks can be used for the purpose for which their owner intends. This is because every car park owner wants to make parking space available, without restrictions, to its customers, visitors, patients or employees.
Of course you may. We can best be reached by telephone or e-mail, but also by fax or post.
Call us:
+49 (0)211 95 43 37 11
We can be reached Monday through Friday from 8:00 a.m. to 7:00 p.m.
and on Saturdays from 8:00 a.m. until 6:00 p.m.
Send us an e-mail:
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Write us:
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